Rechtsprechung
LG Berlin, 26.07.2006 - 105 O 146/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Forderungskaufvertrag wegen unerlaubter Rechtsberatung nichtig?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Nichtigkeit eines Forderungskaufvertrags wegen unerlaubter Rechtsberatung? (IBR 2007, 1235)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 26.07.2006 - 105 O 146/05
- KG, 02.05.2007 - 7 U 143/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.03.2003 - I ZR 143/00
Erbenermittler und Rechtsberatung
Auszug aus LG Berlin, 26.07.2006 - 105 O 146/05
Entscheidend ist, daß der Schwerpunkt der Tätigkeit der Klägerin für die Bank nach dem Vertrag nicht auf wirtschaftlichem Gebiet liegt, sondern bei der rechtlichen Klärung von Rechtsverhältnissen und bei der gegebenenfalls rechtlichen Durchsetzung von Forderungen (vgl. BGH NJW 2005, 969, 970; 2003, 3046, 3047f, jew. m.w.N.). - BGH, 11.11.2004 - I ZR 213/01
Testamentsvollstreckung durch Banken
Auszug aus LG Berlin, 26.07.2006 - 105 O 146/05
Entscheidend ist, daß der Schwerpunkt der Tätigkeit der Klägerin für die Bank nach dem Vertrag nicht auf wirtschaftlichem Gebiet liegt, sondern bei der rechtlichen Klärung von Rechtsverhältnissen und bei der gegebenenfalls rechtlichen Durchsetzung von Forderungen (vgl. BGH NJW 2005, 969, 970; 2003, 3046, 3047f, jew. m.w.N.). - OLG Karlsruhe, 07.03.2006 - 17 U 73/05
Wirksamkeit eines in einem Vertrag zwischen Bau-ARGE und Nachunternehmer …
Auszug aus LG Berlin, 26.07.2006 - 105 O 146/05
Denn sie betrieb kein Handelsgewerbe (§ 1 HGB), sondern war nach ihrem unstreitigen Gesellschaftszweck allein darauf gerichtet, durch die Ausführung der den Gesellschaftern selbst erteilten Aufträge ein zeitlich sehr begrenztes Bauvorhaben durchzuführen (vgl. OLG Karlsruhe, IBR 2006, 332; insoweit auch grundsätzlich anders als im Falle des KG BauR 2001, 1790). - KG, 22.08.2001 - 29 AR 54/01
Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen bei einer Klage gegen die …
Auszug aus LG Berlin, 26.07.2006 - 105 O 146/05
Denn sie betrieb kein Handelsgewerbe (§ 1 HGB), sondern war nach ihrem unstreitigen Gesellschaftszweck allein darauf gerichtet, durch die Ausführung der den Gesellschaftern selbst erteilten Aufträge ein zeitlich sehr begrenztes Bauvorhaben durchzuführen (vgl. OLG Karlsruhe, IBR 2006, 332; insoweit auch grundsätzlich anders als im Falle des KG BauR 2001, 1790).
- KG, 02.05.2007 - 7 U 143/06
Forderungskaufvertrag wegen unerlaubter Rechtsberatung nichtig?
Die Berufung der Klägerin gegen das am 26. Juli 2006 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen 105 des Landgerichts Berlin \u0097 105 0 146/05 \u0097 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.